Der juristische Hauptsitz des Unternehmens muss in einem EU-Mitgliedstaat liegen.
Nicht die Marketingaussage, nicht die operative Präsenz — die tatsächliche juristische Person, eingetragen in einem öffentlichen Unternehmensregister in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten. Wir prüfen anhand des Impressums, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des zuständigen nationalen Registers (z. B. Handelsregister, Registre du Commerce, Registry of Estonian Businesses).
Diese Regel existiert, weil „ein europäisches Unternehmen" eine der am stärksten gedehnten Marketingaussagen in der Tech-Branche ist. Eine US-C-Corp mit einem Berliner Büro ist kein EU-Unternehmen. Eine Cayman-Holding mit einer Tochter in Tallinn ist kein EU-Unternehmen. Die juristische Person, die den Kundenvertrag unterzeichnet — und die rechtlich nach EU-Recht haftet — ist diejenige, die wir listen.
Wir akzeptieren
- GmbH, SARL, BV, OÜ, S.A., S.r.l. und gleichwertige EU-Rechtsformen, eingetragen in einem der 27 Mitgliedstaaten
- Unternehmen mit EU-Hauptsitz, die Niederlassungen außerhalb der EU haben (ein Pariser Hauptsitz mit einem Vertriebsbüro in NYC ist in Ordnung)
- Ursprünglich außerhalb der EU gegründete Unternehmen, die ihren Hauptsitz und steuerlichen Sitz tatsächlich verlagert haben
- Open-Source-Projekte mit einer eindeutig in der EU eingetragenen kommerziellen Trägerorganisation
× Wir lehnen ab
- Unternehmen, die in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Norwegen, Island oder Liechtenstein eingetragen sind — diese sind keine EU-Mitgliedstaaten
- EU-Töchter von US-, chinesischen oder britischen Mutterunternehmen (das Recht des Mutterunternehmens gilt unter den meisten Verträgen)
- „EU-freundliche" Unternehmen, deren tatsächlicher Hauptsitz in Delaware, den Caymans oder Singapur liegt
- Open-Source-Projekte ohne kommerzielle juristische Person (wir listen das Unternehmen, nicht das Projekt)
Schweiz: wegen ihres starken Datenschutzregimes oft als „EU-äquivalent" wahrgenommen. Die Schweiz ist jedoch weder in der EU noch im EWR, und Schweizer Unternehmen unterliegen weiterhin Schweizer Recht — einschließlich nationaler Sicherheits- und nachrichtendienstlicher Kooperationsvereinbarungen, die für EU-Unternehmen nicht gelten. Möglicherweise ergänzen wir in einer späteren Phase eine separate „EWR & Angemessenheit"-Stufe, aber die Schweiz wird niemals mit dem zentralen EU-Eintrag vermischt.